Wichtige Änderungen im Überblick
Das Jahr 2005 bringt uns die nachgelagerte Besteuerung der Alterseinkünfte,
das Arbeitslosengeld II, die Rürup-Rente, niedrigere Einkommens-
und höhere Kfz-Steuer.
Das Alterseinkünftegesetz, das am 1. Januar 2005 in Kraft
trat, definiert die Altersvorsorge grundsätzlich neu. Nachfolgend
ein Überblick über diese und weitere Änderungen im
neuen Jahr.
Neue Kapitallebensversicherungs-Policen werden besteuert
Kapitallebensversicherungen in jeder Form werden zur Geldanlage.
Die Erträge daraus müssen versteuert werden.
Für Altverträge bleibt alles beim Alten
Bestehende Verträge, die noch vor Jahresschluss 2004 unter
Dach und Fach waren, werden wie bisher gefördert. Der Gesetzgeber
hat sogar einen kleinen zeitlichen Puffer bis zum 31. März
2005 vorgesehen. Die Beiträge können steuerlich jedoch
nur abgesetzt werden, wenn der erste Beitrag noch 2004 gezahlt worden
ist
Auch Dynamik nicht betroffen Sofern die Police vor 2005 ausgestellt worden ist, sind auch
die bei Vertragsabschluss vereinbarten, regelmäßigen
Erhöhungen einer Kapitallebensversicherung von den steuerlichen
Neuregelungen nicht betroffen. Allerdings dürfen die dynamischen
Aufstockungen einem Rundschreiben des Bundesministeriums der Finanzen
vom 25.11.2004 zufolge nicht „rechtsmissbräuchlich” sein.
Beengtes häusliches Arbeitszimmer Wer seinen Arbeitsplatz zuhause hat und diesen mit anderen Personen
teilt, muss steuerlich ab Jahresbeginn Abstriche machen. Die Werbungskosten
von höchstens 1.250 Euro im Jahr für das häusliche
Arbeitszimmer müssen sich seit dem 1. Januar alle Personen
teilen, die das Arbeitszimmer nutzen. Nur wenn das häusliche
Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen
Tätigkeit darstellt, ist weiterhin ein unbeschränkter
Abzug der Aufwendungen möglich.
Geringere Milde für Steuersünder Reuige Steuersünder erhalten eine weitere Chance zur Rückkehr
in ein steuerehrliches Dasein. Noch bis zum 31. März des Jahres
wird ihre strafbefreiende Nacherklärung vom Fiskus akzeptiert.
Doch während sich der Fiskus bis zum 31. Dezember 2004 mit
einer nachträglichen Pauschalsteuer von 25 Prozent begnügte,
kostet seine Milde jetzt schon 35 Prozent der Summe der erklärten
Einnahmen.
Direktversicherung nur noch als Rente Die Direktversicherung fördert der Staat ab 2005 nur noch
wenn die Versicherungsleistung in Form einer Rente gezahlt wird.
Selbst das Geld aus einer solchen Police, die per Entgeltumwandlung
finanziert wird, steht bei Tod des Versicherten den gesetzlichen
Erben ausschließlich als Rente zur Verfügung. Dafür
wird eine solche Direktversicherung nun nach Paragraf 3, Nr. 63
Einkommensteuergesetz (EStG) großzügiger gefördert
als bisher.
Nicht hartzgefährdet Die betriebliche Altersvorsorge unterliegt grundsätzlich
nicht der Bedürftigkeitsprüfung, wenn das neue Arbeitslosengeld
II im Rahmen des IV. Gesetzes für moderne Dienstleistungen
am Arbeitsmarkt, besser bekannt als Hartz IV-Gesetz, beantragt wird.
Rürup-Rente wird großzügig gefördert Für die so genannte Rürup-Rente, die eigentlich offiziell
Basis-Rente heißt, können Vorsorge-Aufwendungen von bis
zu 20.000 Euro pro Kopf und Jahr steuerlich geltend gemacht werden.
Im ersten Jahr der Förderung werden zwar erst 60 Prozent davon
anerkannt, doch steigt dieser Prozentsatz Jahr für Jahr um
zwei Prozentpunkte, bis 2025 einhundert Prozent erreicht sind. Dieser
Vorsorgerahmen steht allerdings nur für Lebensversicherungs-Renten
zur Verfügung, die weder vererbt, übertragen, beliehen
noch veräußert oder kapitalisiert werden können,
also ausschließlich der Altersversorgung des Versicherten
dienen.
Dauerzulagenantrag für Riester
Ab 2005 muss nicht mehr alljährlich ein neuer Zulagenantrag
gestellt werden. Riester-Sparer können ihre Versicherer, Investmentgesellschaften,
Banken oder Sparkassen bevollmächtigen, für sie einen
Dauerzulagenantrag auf elektronischem Weg zu stellen. Lediglich
zulagenrelevante Veränderungen z. B. bei er Kinderzahl, müssen
dann künftig mitgeteilt werden.
Weniger Einkommensteuer
Zum 1. Januar 2005 ist die dritte
und letzte Steuerentlastungsstufe der Steuerreform 2000 in Kraft
getreten. Dadurch sinkt der Eingangsteuersatz von 16 auf 15 Prozent.
Der Spitzensteuersatz verringert sich von bisher 45 auf nunmehr
42 Prozent. Der steuerliche Grundfreibetrag bleibt unverändert.
Er beträgt im neuen wie im vergangenen
Jahr 7.664 Euro für jeden Steuerpflichtigen.
Altwagenbesitzer
zahlen mehr
Die letzte Steuersatzerhöhung des Kraftfahrzeugsteueränderungsgesetzes
vom 18. April 1997 wurde ebenfalls zum Jahresbeginn wirksam. Davon
sind nach Schätzungen des Bundesfinanzministeriums rund zwölf
Millionen wenig schadstoffreduzierte Kraftfahrzeuge betroffen. Auch
die Steuerbefreiungen für besonders emissionsreduzierte Personenkraftwagen
enden spätestens zum 31. Dezember 2005. Bei erstmaliger Zulassung
im Jahr 2005 ist die Steuerbefreiung nur noch für so genannte
Drei-Liter-Autos zu haben, deren CO2 Ausstoß besonders gering
ist.
Ertragsanteil der privaten Rente sinkt Die klassische Rente der Lebensversicherer mit Kapitalwahlrecht
profitiert vom Alterseinkünftegesetz. Die Ertragsanteilbesteuerung
sinkt um rund ein Drittel. Diese Besserstellung gilt auch für
laufende Renten. Die Beiträge hierfür dürfen dann
jedoch nicht als Vorsorgeaufendungen abgesetzt werden.
Gesetzliche Bescheidenheit Der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung bleibt stabil.
Wie 2004 beträgt er weiterhin 19,5 Prozent. Auch die verschiedenen
Beitragsbemessungs-Grenzen wurden nur sehr verhalten angepasst.
Nachhaltigkeitsfaktor und Rentenbesteuerung Ab 2005 greift erstmals der Nachhaltigkeitsfaktor dämpfend
in die Renten-Entwicklung ein. Außerdem unterliegen die gesetzlichen,
die Rürup- und Riester-Renten bei Bezug grundsätzlich
der Einkommensteuer. Auch bereits laufende Renten aus der gesetzlichen
Rentenversicherung sind zur Hälfte einkommensteuerpflichtig.
Die volle Besteuerung der Neurenten wird erst ab 2040 erreicht.
Studienzeiten vor dem Ende Allgemeine Schul- und Studienzeiten zählen ab Januar 2005
nur noch zu 75 Prozent als Rentenjahre. Diese Bewertung nimmt monatlich
ab. Ab 2009 sind dann Schul- und Studienzeiten endgültig keine
Versicherungszeiten mehr.
Zuschlag zur Pflegeversicherung
Zum 1. Januar 2005 wird der Beitragssatz in der Pflegeversicherung
für kinderlose Mitglieder um 0,25 Prozentpunkte erhöht.
Insgesamt beträgt der Beitragssatz dann 1,95 Prozent. Der Bundestag
hat am 1. Oktober 2004 das Kinderberücksichtigungsgesetz beschlossen.
Damit kommt er der Forderung des Bundesverfassungsgerichts aus
dem Jahre 2001 nach, Eltern beim Pflegeversicherungsbeitrag besser
zu stellen als Kinderlose. Der Beitrag zur Pflegeversicherung wird
für Kinderlose ab dem 1. Januar 2005 von bisher 1,7 Prozent
auf 1,95 Prozent angehoben. Dieser Zuschlag ist dabei ausschließlich
von den betroffenen Mitgliedern zu zahlen. Das bedeutet: Bei
den betroffenen Mitgliedern hat der Arbeitgeber Beiträge von
1,1 Prozentpunkten (1,7 : 2 = 0,85 + 0,25) vom Entgelt abzuziehen
und neben seinem unveränderten Anteil der Pflegekasse zu überweisen.
Ausgenommen von dieser Beitragserhöhung sind alle selbst versicherten,
kinderlosen Personen, welche das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet
haben sowie Kinderlose, die vor dem 1. Januar 1940 geboren sind.
Außerdem müssen auch Personen, die Wehr- oder Zivildienst
leisten oder Arbeitslosengeld II beziehen, den Beitragszuschlag
nicht zahlen.
Zahnersatz kostet ab Juli mehr Beim Zahnersatz sind die Arbeitgeber nicht mehr voll dabei, zumindest
was die Beiträge betrifft. Ab dem 1. Juli 2005 tragen die Versicherten
die 0,4 Prozentpunkte Aufschlag für ihren Zahnersatz allein.
Zum Aufschlag kommt ein nicht zweckgebundener Zuschlag von 0,5 Prozentpunkten,
insgesamt als 0,9 Prozentpunkte. Gleichzeitig wird der gesetzliche
Schutz normiert; denn es gibt nur noch einheitlich befundsbezogene
Festzuschüsse.
Privatpatient als Mitglied der GKV
Sie haben nun auch als pflichtversichertes Mitglied der Gesetzlichen
Krankenkasse (GKV) die Möglichkeit, für die Behandlung
beim Arzt und Zahnarzt mit Ihrer Krankenkasse das Kostenerstattungsprinzip
zu vereinbaren. Damit heben Sie sich auf den Privatpatientenstatus
beim Arzt Ihres Vertrauens. Eine private Zusatzversicherung bietet
Ihnen Versicherungsschutz für den größten Teil der
Kosten, die dann von der GKV nicht übernommen werden.
Alle Beiträgewurden sorgfältig recherchiert,
für die Richtigkeit keine Gewähr.
Willi Müller, Assekuranzmakler
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