Der Makler hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 % an
den
Stimmrechten oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen.
Kein Versicherungsunternehmen hält eine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von
mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals am Versicherungsmakler. |