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Was ist ein Versicherungsmakler (Assekuranzmakler) ?
Der Versicherungsmakler tritt als Handelsmakler gemäß §93 HGB auf
und ist damit beauftragt, Versicherungsverträge zwischen Versicherungsnehmern
und Versicherungsunternehmen zu vermitteln.
Heutzutage hat er jedoch die rechtliche Position des für beiden Seiten
neutralen Maklers verlassen. Man rechnet ihn spätestens seit dem Sachwalterurteil
des BGH aus dem Jahre 1985 zur Spähre des Versicherungsnehmers, in
der er dessen Interessen gegenüber dem Versicherer vertritt.
Der vom Makler mit dem Versicherungssuchenden abgeschlossene Vertrag
begründet das Rechtverhältnis, in dem sich der Makler als Auftragnehmer
zur ständigen Betreuung und Verwaltung sämtlicher Versicherungsangelegenheiten
des Auftraggebers (Versicherungsnehmers) verpflichtet. Versicherungsmakler
wählen für den Versicherungskunden das für ihn individuelle optimale
Angebot, da der Makler Verträge fast aller am Markt befindlichen Versicherungsgesellschaften
vermitteln kann.
Was ist ein Versicherungsagent (Versicherungsvertreter) ?
"Generalagentur - Hauptagentur - Mehrfachagentur - etc."
Der Agent vermittelt als selbstständiger Gewerbetreibender in der
Funktion eines Handelsvertreters Versicherungsverträge zwischen Versicherungsnehmern
und Versicherungsunternehmen. Er wird in der Regel für ein Versicherungsunternehmen
tätig und schließt mit diesem einen Agenturvertrag i.S. der §§84 ff.
HGB ab.
Aufgrund des §86 Abs. 1 HGB besteht die Pflicht gegenüber dem Versicherer,
sich um die Vermittlung und den Abschluß von Geschäften zu bemühen.
Der Agent/Vertreter ist zwangsläufig von den Richtlinien, den Tarifen
sowie den Prämien seiner Versicherungsgesellschaft abhängig; er ist
lediglich in der Lage, Angebote in dem durch das Tarifwerk seines
Versicherers vorgegebenen Rahmen anzubieten und abzuschließen
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